Nachgefragt: Schutz der Persönlichkeit überwiegt

23. Juli 2014
Zürichsee-Zeitung
Nachgefragt: Natalie Häusler, Mediensprecherin der  Staatsanwaltschaft St. Gallen

Schutz der Persönlichkeit überwiegt

Bei der verurteilten Person im Zusammenhang mit der Indiskretion im Kanti-Streit handelt es sich laut der «Ostschweiz am Sonntag» um einen Gemeindepräsidenten aus dem Toggenburg.

Wieso wurde dessen Name nicht veröffentlicht?
Natalie Häusler: Wir geben die Namen von Beschuldigten grundsätzlich nicht heraus.

Der Verurteilte ist aber offenbar eine offizielle Amtsperson. Hat die Öffentlichkeit trotzdem kein Recht, ins Bild gesetzt zu werden?

In diesem Fall wurde der Persönlichkeitsschutz stärker gewichtet als das öffentliche Interesse.

Warum?
Der Fall ist rechtskräftig abgeschlossen. Falls beispielsweise ein Medium Einsicht in die Akten erhalten will, kann es sich mit einem schriftlichen Gesuch darum bemühen.

Und dann?
Dann kommt es zu einem Verfahren. Dabei werden die Parteien, also auch die betroffene Person, angehört. Es kommt erneut zu
einer Interessenabwägung, danach wird entschieden.

Kann jeder ein solches Gesuch stellen?
Jeder, der ein schützenswertes Interesse glaubhaft machen kann. Das kommt jedoch selten vor, da diese Personen meist sowieso schon direkt ins Verfahren involviert sind und somit auch Akteneinsicht haben. (lü)