Öffentlichkeitsgesetz: Keine Anknüpfung an Interessen möglich

30. September 2016
Zürichsee-Zeitung

Öffentlichkeitsgesetz:
Keine Anknüpfung an Interessen möglich

Der Präsident der Vereinigung der St. Galler Gemeindepräsidenten (VSGP), Boris Tschirky, führt im Interview mit der Zürichsee-Zeitung an, dass die Interessen und Ansprüche des Informationssuchenden beim Beantworten von Informationsanfragen zu berücksichtigen sind. Das ist nicht richtig. Seit fast zwei Jahren wird der Zugang zu amtlichen Informationen im Kanton St. Gallen im Öffentlichkeitsgesetz geregelt. Das Öffentlichkeitsgesetz lässt keine Anknüpfung an die Interessen des Informationssuchenden zu. Die Behörden haben hier keinen Spielraum. Entsprechend darf die Beantwortung von Anfragen nicht davon abhängig gemacht werden, ob es sich beim Nachfragenden um eine nationale oder regionale Zeitung – oder etwa eine Privatperson – handelt.

Ivan Louis